Kostenübernahme

  

Die Kosten übernehmen nach begründeter Antragsstellung alle gesetzlichen Krankenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen je nach Vertrag, anteilig die Beihilfestellen oder Sie als Selbstzahler.

Dies beinhaltet sowohl die probatorischen Stunden vor Aufnahme der Therapie, als auch die anschließenden Therapiestunden. Für Fragen der Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Kostenträger (Krankenversicherung der Patientin / des Patienten).

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Abrechnung mit gesetzlich Versicherten erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung ganz problemlos nach Einlesen der Versichertenkarte.

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten der Therapie. Da die Versicherungsbedingungen der Krankenkassen variieren, müssen die entsprechenden Modalitäten von Ihnen bereits vor Therapiebeginn mit der Krankenkasse oder Beihilfestelle geklärt werden.

Das Honorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Meist zahlen die Eltern die von mir gestellte Rechnung und beantragen dann eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse bzw. Beihilfestelle.

 

Selbstzahler

Selbstverständlich kann eine Verhaltenstherapie auch selbst finanziert werden. Z.B. wenn die Krankenversicherung die Kosten nicht oder nicht mehr übernimmt. Die Kosten, die ich Ihnen hierfür berechne, richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In diesem Falle spielen Formalitäten wie Anträge und Kostenzusagen spielen eine untergeordneten Rolle. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.

Druckversion | Sitemap
© Debora Hahn