Praxisregeln
Ich möchte, dass Sie sich wohlfühlen und öffnen können. Das gelingt gut, wenn unsere Zusammenarbeit einige Regeln hat, die allen klar sind. Diese Regeln finden Sie hier:
Kommunikation
Eine Psychotherapie mit mir setzt von Beginn an einen vertraulichen persönlichen Kontakt voraus. Unsere Kommunikation kann - abgesehen von Terminabsagen nur persönlich und telefonisch in der Telefonzeit stattfinden.
Während der Behandlungsstunden kann ich nicht ans Telefon gehen. Deshalb biete ich Telefonzeiten an, in denen Sie persönlich Kontakt aufnehmen können.
Aufgrund der beinahe täglichen Telefonsprechzeiten ist der Anrufbeantworter für Terminabsagen vorbehalten. Beim Besprechen des Anrufbeantworters kann Sie hier in der Praxis niemand hören.
Unterlagen zur Psychotherapie können nach vorheriger Absprache per Fax oder Post geschickt werden.
Weil das Internet nicht sicher ist und ein Mitlesen, Verändern und Veröffentlichen von Daten durch Andere von mir nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine E-Mail-Kommunikation in Patientenangelegenheiten mit mir nicht möglich. Die im Impressum angegebene E-Mail Adresse ist ausdrücklich nicht für solche Patientenkommunikation vorgesehen.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung findet entweder am Ende einer Therapiestunde oder in der telefonischen Sprechzeit statt. In der Regel werden wir wöchentliche Termine über mehrere Monate vereinbaren. Die Sitzungen finden meist an festen Wochentagen zu festen Uhrzeiten statt. Bei Therapieerfolg können die Termine zunehmend verringert werden. Meine Urlaubs- und Fortbildungsplanung gebe ich im Voraus bekannt.
Terminabsage
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, muss er 2 TAGE (d.h. 48 Werktagstunden) vorher in der telefonischen Sprechzeit oder per Nachricht auf
dem Anrufbeantworter ABGESAGT werden. Ohne
rechtzeitige Absage wird ein Ausfallhonorar von
80 Euro pro Sitzung fällig.
Sollte ein Termin kurzfristig wegen ernsthafter Erkrankung nicht wahrgenommen werden können, dann reichen Sie mir bitte die Krankmeldung des behandelnden Arztes nach. Auch mit Husten, Schnupfen und anderem Übel, dass nicht der Bettruhe bedarf, kann die Therapiestunde stattfinden.
Ist das Kind kurzfristig verhindert, können Sie diese Therapiestunde gerne zum Elterngespräch nutzen.
Schweigepflicht
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich an die Schweigepflicht gebunden (StGB §203, §204). Die Schweigepflicht bezieht sich auf alle Informationen, die ich im Rahmen der Gespräche bekomme. Ich garantiere die strikte Einhaltung von Schweigepflicht und Datenschutz selbstverständlich vom ersten Kontakt an.
Das beinhaltet auch meine Schweigepflicht gegenüber den Eltern über Inhalte der Sitzungen mit den Kindern, sowie umgekehrt gegenüber dem Kind über das, was Sie mir als Eltern anvertrauen. Das ist für eine für die Therapie notwendige Vertrauensbeziehung unerlässlich.
Auf Wunsch von Eltern oder Jugendlichen arbeite ich selbstverständlich gerne mit allen medizinischen und sozialen Helfersystemen (Kinderärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychiater, Jugendämter, Beratungsstellen, Kliniken, Schulen, Kindergärten, anderen Therapeuten …) zusammen. Sollte es mit ihnen zum Austausch kommen, ist eine schriftliche Schweigepflichtentbindung vonseiten der Sorgeberechtigten nötig. Unter der Seite "Links und Downloads" finden Sie entsprechende Vordrucke.
Geschwisterkinder
Gern vermittle ich Sie an Kolleginnen oder Kollegen, wenn Geschwister meiner Patientinnen und Patienten therapeutische Hilfe suchen. Sie können von mir nicht gleichzeitig mit meinen Patientinnen / Patienten therapeutisch aufgenommen werden, da die besondere Beziehung zwischen Therapeutin und Patient / Patientin etwas Einmaliges sein und bleiben soll und nicht geteilt werden kann.