Therapieablauf

   

Alle in Deutschland Krankenversicherten haben das sogenannte Erstzugangsrecht, d.h. Sie können Ihre Psychotherapeutin bzw. Ihren Psychotherapeuten selbst aussuchen - ohne Umwege über einen Haus- oder Facharzt. Zur Terminvereinbarung können Sie in der telefonischen Sprechzeit anrufen und ohne Überweisung zum Termin kommen. Bitte denken Sie aber an die gültige Gesundheitskarte.

Der psychotherapeutische Prozess beginnt mit  Erstgespächen zum ersten Kennenlernen und zum gegenseitigen Informationsaustausch - unabhängig von weiteren Terminen und Schritten.
In diesen Gesprächen klären wir, ob eine Psychotherapie bei mir der richtige Weg für den Patienten ist. Bei Kindern kommen meist zunächst die Eltern zum Erstgespräch, entweder alleine oder gemeinsam mit dem Kind. Jugendliche können gemeinsam mit ihren Eltern kommen. 

An die Erstgespräche schließen sich weitere Termine an. Wir nennen sie probatorische Sitzungen. Diese finden üblicherweise vormittags statt.

 

Diese Phase dient einerseits dem besseren gegenseitigen Kennenlernen. Andererseits steigen wir jetzt in die Diagnostik (Analyse des Problems) ein. Wir werden Tests durchführen und verschiedene Situationen durchspielen oder mithilfe kreativer Methoden arbeiten. Sie haben so die Möglichkeit festzustellen, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.

 

Parallel erfolgt eine ärztliche Untersuchung beim Kinder- oder Hausarzt, der klärt, ob körperliche Ursachen an der Erkrankung beteiligt sind, und mir in einem sogenannten Konsiliarbericht darüber berichtet.

Nach gründlicher Diagnostik besprechen wir die vorläufigen Erkenntnisse und ich stelle Ihnen die therapeutischen Möglichkeiten vor. Dabei kläre ich auch über Wirkung und mögliche Nebenwirkungen des vorgeschlagenen Behandlungsverfahrens auf. Bei der Therapieplanung berücksichtige ich Faktoren wie persönliche Möglichkeiten und Wünsche.

Wenn Sie sich am Ende dieser Zeit für eine Psychotherapie mit mir entscheiden, stelle ich für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse bzw. wir treffen eine entsprechende Vereinbarung, wenn Sie Selbstzahler sind.

Die Stunden werden im Verhältnis 4:1 beantragt, d.h. durchschnittlich findet nach jeder vierten Therapiestunde des Kindes eine Stunde mit den Eltern oder Bezugspersonen statt. Die Zusage der Krankenkasse kann einige Wochen dauern und wird Ihnen und mir schriftlich mitgeteilt.

Erst danach beginnt der offizielle Teil der Therapie. Diese Therapiestunden finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern normalerweise 50 Minuten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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© Debora Hahn